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Staatliche Selbstbeschreibungen analysieren

Soziologische und computerlinguistische Ansätze der Dokumentenarbeit
Alexander Henning Knoth

Zusammenfassungen

Verfassungen können soziologisch als kodifizierte Selbstbeschreibungen von Staaten verstanden werden. Diese Dokumente beinhalten Informationen darüber, wie politische Zugehörigkeit (der Bindestrich zwischen Personen und dem Staat) und damit die Gesellschaft selbst kategorial beschaffen ist. In der methodischen Verschränkung von historischer Soziologie und Computerlinguistik wird gezeigt, wie ein gemeinsames methodisches Instrumentarium entwickelt wird, um die Konstruktion politischer Zugehörigkeit und die Konstitution der Bevölkerung durch Personenkategorien in Verfassungsdokumenten zu untersuchen.

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Volltext

Selbstbeschreibungen von Staaten erforschen – aber wie?

1Moderne, staatlich verfasste Gesellschaften sind komplex und differenziert (Mayntz, 1997; Schimank, 1999). Ausgehend von der Frage „Wer gehört dazu?“ lässt sich untersuchen, inwiefern die Zuordnung von Personen zu unterschiedlichen funktionalen Teilsystemen (Politik, Religion, Sport usw.) wie auch zu Gruppen über vereinfachende Differenzmuster (z.B. Geschlecht, Ethnizität, Staatsangehörigkeit) erfolgt (Holz, 2000). Durch diese werden Personen etwa als Arbeitslose, Gläubige oder Migrant*innen klassifiziert und ihre Zugehörigkeit oder auch Nicht-Zugehörigkeit zu bestimmten Kontexten allererst hergestellt. Als Selbst- und Fremdkategorisierungen sind diese Einteilungen nicht nur sozial allgegenwärtig, indem sie die höchst persönlichen Seinsweisen und Weltsichten der Einzelnen strukturieren, vielmehr finden sie Eingang in amtliche Dokumente (bspw. Gesetze) und entfalten damit auf der Staatsebene eine objektivierende Wirkung. Diese Klassifikationsschemata beruhen wiederum auf modernen Wissens- und Verwaltungssystemen, die, untersucht man deren Konstruktion, Aufschluss über die soziale Beschaffenheit von Gesellschaften geben können (Berger und Luckmann, 2001; Luhmann, 1980).

2Will man also etwas über die „Identität“ von Staaten sowie staatlichen Wandel erfahren, dann eignen sich amtliche Dokumente und wissenssoziologisch fundierte Methoden der Dokumentenanalyse, um Veränderungen von gesellschaftlichen Selbstbeschreibungen und damit der Konstitution von Gesellschaft bei gleichzeitigem Einschluss und Ausschluss von Personengruppen historisch-soziologisch nachzuspüren. Moderne Staaten produzieren aber nicht nur Unmengen an amtlichen Dokumenten, sondern sind darüber hinaus durch ihre konstitutionelle sowie rechtsstaatlich-bürokratische Verfasstheit grundsätzlich textlich strukturiert (Weber, 1972). Insofern spielen die Erstellung des Korpus sowie die Auswahl der Untersuchungsmethoden eine wichtige Rolle, um sowohl die genannte Textlichkeit, als auch den Kontext angemessen zu berücksichtigen.

3In diesem Vorhaben wird mit Verfassungsdokumenten europäischer Staaten gearbeitet, anhand derer staatlicher Wandel von der ersten Verfassungsgebung bis heute sichtbar gemacht werden soll. Verfassungen als Grundordnungen dienen nicht nur der Selbstbindung des Staates, der Konstitution von Gesellschaft und der Verankerung politischer Institutionen; vielmehr können sie soziologisch als kodifizierte Selbstbeschreibungen von Gesellschaften verstanden werden (Boli-Bennett und Meyer, 1978; Go, 2003; Heintz und Schnabel, 2006; Boli-Bennett, 1979). Unter anderem beinhalten sie Ideen und Vorstellungen darüber, wie politische Zugehörigkeiten (bspw. wer ein Staatsangehöriger ist oder von dieser Kategorie ausgeschlossen wird) bzw. die Bevölkerung und damit die Gesellschaft selbst kategorial beschaffen ist (Münch, 1993). Denn durch Personenkategorisierungen wie „der Staatsangehörige“, „der Ausländer“ usw. werden Individuen zu Adressaten, es entsteht eine Beziehung zwischen Staat und Personen und die Bevölkerung wird administrier- und zugleich regierbar. Historisch betrachtet reflektieren Verfassungen den sukzessiven Umbau von ständisch stratifizierten hin zu souveränen Bürgergesellschaften. Was aber genau unter „Verfassung“ verstanden wurde, wie sich die Staaten über dieses Dokument selbst beschreiben und welches Wissen in selbiges eingeht, variiert erheblich (Gosewinkel, Masing und Würschinger, 2006; Vorländer, 2007).

Dokumentenanalyse im Spiegel von historischer Soziologie und Computerlinguistik

4Um Verfassungen auf deren Zugehörigkeitskonstruktionen hin untersuchen zu können, werden Ansätze der historischen Soziologie (Thelen, 1999, 2002; Jepperson, 1991) und der Computerlinguistik (Hausser, 2014; Lobin, 2010) miteinander verschränkt. Die Entwicklung dieses methodischen Werkzeugs zur Dokumentenarbeit umfasst die üblichen Verfahrensschritte der Datenerhebung, -aufbereitung und -auswertung, wobei hier vor allem auf methodologische Herausforderungen, die Korpuserstellung und die semi-automatische Analyse von Dokumentenstrukturen eingegangen wird.

5Amtliche Dokumente, Rechtstexte im Allgemeinen und Verfassungen im Besonderen, weisen eine Dokumentenlogik auf, die stark durch eine formale Struktur gekennzeichnet ist. Bei dieser Dokumentenart ist daher davon auszugehen, dass der Struktur eine besonders sinnstiftende Bedeutung zukommt, die es vor allem bei vergleichenden Untersuchungen (synchron wie auch diachron) zu berücksichtigen gilt. Insofern sollte ein computerlinguistisches Verfahren die Strukturinformationen – bspw. in welche (Sinn-)Abschnitte sich ein Dokument gliedert – für den Vergleich nutzen und nicht ausschließlich auf statistische Häufigkeits- und Ähnlichkeitsberechnungen von Worten innerhalb von Fließtexten setzen wie das u.a. Vektorraummodelle (Manning, Raghavan und Schütze, 2008; Salton, Wong und Yang, 1975) machen.

6Bei der Struktur von Dokumenten anzusetzen bietet einen klaren Ausgangspunkt für die systematische Analyse von großen Textmengen und stiftet zugleich Orientierung im Feld der inhaltsanalytischen Methoden (Kuckartz, 2012; Mayring, 2015). Diese unterscheiden sich vor allem in Bezug auf ihre Anlage, d.h. entweder Häufigkeiten zählende oder hermeneutisch interpretierende Ausrichtung, und firmieren in den Sozialwissenschaften oftmals unter dem Label „Dokumentenanalyse“. Zwar verbindet alle diese Ansätze, dass sie sich durch eine ständige Korrespondenz von Forschungsfrage und Arbeit am Material auszeichnen und in der Regel mehrere Iterationen durchlaufen, bevor valide Ergebnisse vorliegen. Dennoch bringt vornehmlich die manuelle Bearbeitung von umfangreichen Textmengen, etwa in Form von Kodier- und Kategorisierschritten der Grounded Theory (Strauss und Corbin, 1996), Probleme der methodisch kontrollierten Auswertung und damit der Reliabilität der Ergebnisse mit sich.

7Außerdem lassen sich über den strukturellen Zugang Fragen erschließen, die über den „reinen“ Inhalt hinausgehen, und die die Verwendung wie auch die Art und Weise in den Vordergrund rücken, in der Verfassungen im Zeitverlauf politisch unter Druck geraten, sich also aufgrund wechselnder politischer Machtverhältnisse wandeln. Damit werden die Relation von Dokument und (Entstehungs-)Kontext und besonders die Verfasser von Dokumenten und deren Konstruktion sozialer Wirklichkeit durch die schriftliche Fixierung gesellschaftlichen Wissens (Prior, 2011) fokussiert.

8Von der Dokumentenstruktur auszugehen heißt, zunächst methodologisch zu fragen, inwieweit sich Dokumente formal wie auch inhaltlich ähneln. Das setzt wiederum voraus, dass sich Dokumente überhaupt vergleichen lassen und so einer Analyse etwaiger struktureller Ähnlichkeiten und spezifischer Unterschiede allererst zugänglich gemacht werden. Hier bieten (semi-)automatische, d.h. computergestützte Verfahren einen produktiven Ausgangspunkt, um einerseits bestehende Methoden zu reflektieren und andererseits ein Werkzeug zur Dokumentenanalyse von Rechtstexten zu entwickeln. Zur Beantwortung der formulierten Frage wird eine innovative, eigens entwickelte Software vorgestellt, mit der sich Dokumentenstrukturen von Verfassungen vergleichen lassen, wodurch methodische Untersuchungsschritte miteinander verzahnt werden können und Impulse zur Generierung neuer methodischer Ansätze gegeben werden.

Arbeitsschritte: Vom Download zur Analysesoftware

9Um überhaupt mit der eigentlichen Auswertung der Dokumente beginnen zu können, muss der Korpus erstellt und müssen die Ausgangsdaten so aufbereitet werden, dass sie für das Analyseprogramm les- und bearbeitbar werden. Ein normales PDF beinhaltet in der Regel kaum Strukturinformationen, lediglich einzelne Worte ließen sich automatisch erfassen, nicht aber Strukturen abbilden. Hierfür bedürfte es bspw. der Kennzeichnung von Überschriften, Absätzen oder inhaltlich unterscheidbaren Abschnitten. Mit anderen Worten, das Dokument muss mit weiteren Informationen in seiner Struktur beschrieben werden.

10Das konkrete methodische Vorgehen, das hier als „Dokumentenarbeit“ zur Korpuserstellung bezeichnet wird, gliedert sich in drei Schritte: das Zusammenstellen der Ausgangsdaten als HTML-Dateien, die eine informationsarme Dokumentenstruktur aufweisen, die Transformation der Ausgangsdaten in das XML-Format, ein Format, das sich besonders zur Assoziierung von Dokumentendaten mit Metadaten eignet sowie die eigentliche Auszeichnung der Ausgangsdaten mit Metadaten zur Modellierung der Struktur.

11Entgegen der Annahme, dass derart politisch relevante Dokumente wie Verfassungen als elektronische Ausgangsdaten vorliegen, müssen diese zunächst hergestellt und in ein bearbeitbares Datenformat transformiert werden. Zwar finden sich aktuelle Verfassungen als elektronisch veröffentlichte Ressourcen bspw. in den Rechtsdatenbanken und -portalen der jeweiligen Staaten, im deutschen Fall bspw. „Juris“.1 Es existiert jedoch kein lückenloser, chronologischer Verlauf, aus dem sich alle Änderungen computergestützt entnehmen ließen.

12Auf der Seite www.verfassungen.org lassen sich die meisten Verfassungen online (auf Deutsch) abrufen und downloaden. Zudem beinhalten die dortigen Dokumente farblich abgesetzte Änderung in Textform und nicht etwa als Kommentar oder gesonderte Liste sowie jeweils Totalrevisionen als separate Dokumente. Diese Dokumente werden dann mit offiziell veröffentlichen Verfassungen abgeglichen, um gegebenenfalls inhaltliche Fehler aufzuspüren und zu beheben. Anschließend werden die Daten manuell bereinigt und standardisiert, d.h. nicht benötigte Beschreibungen der Autor*innen der Webseiten oder andere irrelevante Informationen werden entfernt. Diese Dokumente bilden sodann die Grundlage für den Korpus. Die einzelnen Verfassungen beinhalten eine Fülle an textlichen Ergänzungen, Streichungen und anderweitigen textlichen Veränderungen, die einerseits schwer zu identifizieren sind und andererseits nicht chronologisch sortiert, sondern der Texthierarchie folgend vorliegen. Aus diesen Gründen wird zuerst eine Ausgangsverfassung des Jahres 2011, also dem Ende des Untersuchungszeitraums, erstellt, um ausgehend davon jede weitere Änderung als eigenständige, nicht offizielle, „Phantom-Verfassung“ zu rekonstruieren. Durch diesen iterativen, historischen Rekonstruktionsprozess wird schließlich die Datengrundlage geschaffen.

13Die Verfassungen liegen zunächst als HTML-Dokumente, mit einer sehr flachen Dokumentenstruktur vor, d.h. sie sind durch nur wenige Metadaten ausgezeichnet. Die zu entwickelnde Analysesoftware benötigt jedoch ein Datenformat, das Metadaten mit Dokumentendaten assoziieren kann. Dem aktuellen Entwicklungsstand entsprechend ist das das XML-Format (Bubenhofer und Scharloth, 2015).

  • 2 XML Schema”. World Wide Web Consortium (W3C) http://www.w3c.org/XML/Schema, Abruf: 10.09.2016.
  • 3 „XQuery 1.0: An XML Query Language“. World Wide Web Consortium (W3C), http://www.w3.org/TR/xquery, (...)
  • 4 XSL Transformation Version 1.0“. World Wide Web Consortium (W3C) http://www.w3c.org/TR/xslt, Abruf (...)

14Deshalb wird im nächsten Schritt der HTML-Code (der übliche Code für Internetseiten) mittels eines XSL-Skripts (Extensible Stylesheet Language) in das technische Standardformat XML (vgl. XML Schema 2001;2 XQuery 2002;3 XSLT 19994) überführt und formatiert. Bei XSL bzw. XSLT handelt es sich um eine Programmiersprache zur Transformation (und Formatierung) von XML Derivaten – in unserem Fall die HTML-Dateien – in XML Dokumente. Das XML Format eignet sich in erster Linie dafür, die informationsarmen Ausgangsdaten mit Metadaten (z.B. Attribute, Codes oder Variablen) zur systematischen Beschreibung der Strukturen und der Inhalte anzureichern. Bspw. ließe sich das Ausgangsdatum „Herbert“ mit dem Attribut „Vorname“ verknüpfen und so systematisch alle Vornamen erschließen. An dieser Stelle setzen wiederum qualitative Dokumentenarbeitsschritte ein, die sich an der analytischen Strategie des Kodierens und Kategorisierens anlehnen. In diesen Vorgang fließen einerseits Kontextinformationen ein, andererseits werden während des Arbeitsschritts wichtige empirische Beobachtungen gemacht, die in Form von Kodiermemos dokumentiert werden. So können die gewonnenen Informationen zu einem späteren Zeitpunkt für die Tiefenstrukturanalyse des Materials oder die Ausdifferenzierung der Analysesoftware genutzt werden.

  • 5 Für weitere Informationen siehe: http://www.tei-c.org/index.xml, Abruf: 10.09.16
  • 6 Annotation gilt als „the practice of adding interpretative, linguistic information to an electronic (...)

15Die Definition des verwendeten Formats folgt den Vorgaben der Text Encoding Initiative (TEI),5 womit die weitere Bearbeitung der Daten (auch durch Dritte) mittels existierender Software-Werkzeuge vereinfacht und zugleich die Nachhaltigkeit des Vorgehens unterstrichen wird, indem es im Kontext einer weltweiten Entwicklungsgemeinschaft eingebettet und für andere Forschungsvorhaben zugänglich wird (bspw. als webbasiertes Tool). Außerdem können die Möglichkeiten und Grenzen für die Anwendbarkeit des TEI-Formats als sprachliche Annotation6 für Rechtstexte ausgelotet sowie ggf. ein Standardformat für die Arbeit mit Verfassungen entwickelt werden.

Entwicklungsergebnisse

16Die Software zur Verfassungsanalyse wird in der Programmiersprache Python7 geschrieben. Im Zuge des ersten Entwicklungsschritts lassen sich rein formal die hierarchische Struktur und die jeweiligen Abschnittslängen der Dokumente vergleichen und auch quantifizieren. Automatisiert können fünf verschiedene Vergleiche durchgeführt werden, deren Ergebnisse nacheinander sortiert in einem Editor sowie als Excel-Tabelle ausgegeben werden:

17Veränderungen der Hauptstücke: Hauptstücke bezeichnen die wichtigsten thematisch gegliederten Sinneinheiten, womit bspw. Grundrechte von den staatlichen Gewalten der Exekutive, Legislative und Judikative oder auch die Ausführungen zu den Staatsorganen voneinander abgegrenzt werden. Das Programm gibt an, ob und gegebenenfalls wie die Überschriften der Hauptstücke verändert wurden oder nicht.

18Veränderungen der Sektionen: Sektionen stellen die nächste Struktureinheit dar, welche die Hauptstücke untergliedert. Bspw. gliedert sich das Hauptstück über die Exekutive der Tschechischen Republik in zwei Sektionen, nämlich in „der Präsident“ und „die Regierung“. Hier werden ebenfalls die Überschriften der Sektionen miteinander verglichen und bei Änderungen einander gegenübergestellt.

19Auf der Ebene der Artikel werden Satzvergleiche (als Liste von Sätzen unterschiedlicher Längen) vorgenommen, die sich auf Änderungen des Wortlauts konzentrieren und im Falle von Veränderungen einander gegenübergestellt werden.

20Tilgungen/Hinzufügungen: Bezogen auf das Gesamtdokument wird ersichtlich, ob Wörter getilgt oder hinzugefügt wurden.

21Aufgehobene Artikel: Zuletzt wird ausgegeben, ob Artikel gänzlich aufgehoben wurden und somit nicht mehr länger im Verfassungsdokument auftauchen.

22Mit der aktuellen Version der Analysesoftware können derzeit nur Dokumentenvergleiche über Zeit und für einen separaten Fall, d.h. für einen Staat, durchgeführt werden. Künftig sollen jedoch auch Fallvergleiche zwischen verschiedenen europäischen Staaten möglich sein. Momentan kann die Software signifikante Änderungen unabhängig von formalen Totalrevisionen innerhalb der historischen Verfassungsentwicklungen aufzeigen. So lässt sich bspw. feststellen, welche Teile besonders häufig geändert werden oder welche Teile bis heute unangetastet geblieben sind. Zudem wird ersichtlich, welche neuen (normativen) Vorgaben Einzug in die Verfassung finden. Diese Änderungen lassen sich dann ihrerseits im Zuge der weitergehenden Untersuchung historisch kontextualisieren und bspw. mit Blick auf staatlichen Wandel oder die Institutionalisierung bzw. Legitimierung neuer Werte, Normen, staatlicher Handlungsverpflichtungen und kultureller Leitideen (Meyer et al., 2005) interpretieren.

23Diese Form der Dokumentenarbeit macht Verfassungen nicht nur einer breiten Öffentlichkeit und vielfältigen wissenschaftlichen Erhebungen zugänglich. Vielmehr reflektiert sie Methoden der Dokumentenanalyse insofern, als dass der spezifischen Dokumentengattung „Verfassung“ wie auch dem Kategorisieren als methodisch voraussetzungsvolle analytische Strategie zur Herausarbeitung von Strukturen und zur Untersuchung von Inhalten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Hermeneutisch-interpretative Verfahren versuchen Kontextwissen zumindest zu Beginn der Analyse weitestgehend auszublenden, wohingegen bei diesem Vorgehen eben dieses Wissen über die Dokumentenart, deren struktureller Aufbau sowie etwaige kulturell-historische Besonderheiten in die Auszeichung des Textes mit Metadaten für die computerbasierte Bearbeitung einfließt. Hierdurch können Dokumentenstrukturen sichtbar und vergleichbar gemacht werden. Das erlaubt wiederum, den historischen Wandel von Dokumenten zu modellieren. Die erzielten Ergebnisse sind für sich genommen interessant, können aber zugleich Grundlage für weitergehende quantitative und qualitative Untersuchungen sein, von denen einige im Ausblick skizziert werden.

24Derzeit befindet sich ein Interface mit Visualisierungsschnittstelle in Arbeit, deren Fertigstellung für Dezember 2016 anvisiert ist. Dieses ermöglicht, die Verfassungsänderungen graphisch darzustellen und zugleich die Potentiale von Visualisierungen als analytisches Werkzeug (Lupton, 2014) zu sondieren.

Ausblick: Methodisch-analytische Anknüpfungspunkte

25Wie gezeigt wurde, bereitet diese Form der Dokumentenarbeit zur Korpuserstellung, Datenaufbereitung und Softwareentwicklung einen fruchtbaren Boden für weitere innovative Methodenreflexionen. Wie bereits erwähnt konzentrieren sich die weiteren Entwicklungen auf den Fallvergleich, bei dem zwei oder mehr Verfassungen von unterschiedlichen Staaten synchron und diachron miteinander in Beziehung gesetzt werden sollen. Das setzt wiederum die Auszeichung der Daten mit weiteren Metadaten voraus. Damit könnte aber der Frage nachgegangen werden, ob und wenn ja wie sich Muster der Verfassungsstrukturierung im Fallvergleich manifestieren. Bspw. ließe sich überprüfen, ob sich Verfassungen und darin enthaltene Konzepte aufgrund von europäischen Harmonisierungsprozessen im Zeitverlauf angleichen und damit konvergieren (zur Europäisierungsthese als Konvergenzthese vgl. Cowles, Caporaso und Risse-Kappen, 2001).

26Darüber hinaus wird versucht, den Inhalt der einzelnen Abschnitte (diesmal auf der Wortebene) zu vergleichen. Unter anderem kommen Verfahren in Frage wie die latente Topik-Bestimmung (z.B. LDA), bei dem Wörter mit einem oder mehreren (festgelegten) Themen assoziiert werden, oder die genannten Vektorraummodelle, bei denen jedem Wort eine Dimension zugeordnet und somit die mathematische Distanz zwischen Wörtern ausgerechnet wird. Dadurch wird u.a. die Herausforderung des Vergleichs verschiedener historischer Kontexte tangiert. Wie kann ein informationstheoretisches Modell aussehen, das verschiedene Vektorräume, die definierte temporäre Sequenzen umfassen, zusammenbringt und miteinander vergleicht? Wie können Okkurrenzen kategorisiert werden, wenn diese bspw. häufiger auftreten?

27Zuletzt scheinen ebenfalls sehr große Anknüpfungspunkte zur historischen Soziologie zu bestehen, erstreckt sich die Frage des historischen Wandels doch bis zu Veränderungen der politischen Semantik auf der Ebene einzelner Begriffe innerhalb von Verfassungen (Vogel, 2015). Wie entwickeln sich bspw. politische Begriffe wie Nation, Volk oder Staatsbürger? In welchen Bedeutungszusammenhängen tauchen sie auf und wie verhalten sie sich zu anderen Begriffen und Konzepten? Das führt wiederum zu folgenden Fragen: Anhand welcher Kategorien beschreiben sich Gesellschaften in Bezug auf die Konstruktion politischer Zugehörigkeit selbst? Auf welchen kulturellen Grundlagen basieren diese und wie sehen ggf. europäische Muster aus?

28Diese Analysen ließen sich mit anderen methodisch ähnlichen, aber gegenständlich anders ausgerichteten Analysen koppeln. Setzt man bspw. Verfassungen in Beziehung zu Presseartikeln und den sich darin ablesbaren Diskursen, so könnten auch diese miteinander verglichen werden.

29Insgesamt leistet die methodische Verschränkung von historischer Soziologie und Computerlinguistik als Dokumentenarbeit und Entwicklung einer Analysesoftware einen Beitrag zur Untersuchung der Ko-Fabrikation von Sprache und Verfassungsrecht in Europa. Dieses Vorgehen trägt dazu bei, neue Textkorpora zu erschließen und gesellschaftliche Wissensbestände zu erkunden. Darüber hinaus leistet die Entwicklung softwarebasierter Werkzeuge einen Beitrag zur Reflexion bestehender sowie zur Generierung neuer methodischer Ansätze – jenseits der Trennung von qualitativen und quantitativen Methoden.

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Bibliografie

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Anmerkungen

1 Siehe hierzu https://www.juris.de/jportal/index.jsp, Abruf: 10.09.16.

2 XML Schema”. World Wide Web Consortium (W3C) http://www.w3c.org/XML/Schema, Abruf: 10.09.2016.

3 „XQuery 1.0: An XML Query Language“. World Wide Web Consortium (W3C), http://www.w3.org/TR/xquery, Abruf: 10.09.16.

4 XSL Transformation Version 1.0“. World Wide Web Consortium (W3C) http://www.w3c.org/TR/xslt, Abruf: 10.09.16.

5 Für weitere Informationen siehe: http://www.tei-c.org/index.xml, Abruf: 10.09.16

6 Annotation gilt als „the practice of adding interpretative, linguistic information to an electronic corpus of spoken and/or written language data“ (Garside, Leech und Sampson, 1987: 2).

7 Für weitere Informationen siehe: https://www.python.org, Abruf: 10.09.16.

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Zitierempfehlung

Online-Version

Alexander Henning Knoth, Staatliche Selbstbeschreibungen analysierenTrajectoires [Online], Hors série 1 | 2016, Online erschienen am: 04 November 2016, abgerufen am 28 März 2024. URL: http://journals.openedition.org/trajectoires/1930; DOI: https://doi.org/10.4000/trajectoires.1930

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Autor

Alexander Henning Knoth

alexander.knoth@uni-potsdam.de, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Geschlechtersoziologie und assoziierter Doktorand im Graduiertenkolleg „Wipcad – Wicked Problems, Contested Administrations“ der Universität Potsdam

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