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Handlungsspielräume der westfränkischen Eliten auf Ebene der Grafen

Florian Dirks

Résumés

Cet article a pour objectif de reprendre la question de la marge de manœuvre des comtes de Francie occidentale et de la discuter. Roman Deutinger a certes travaillé sur ce sujet pour les rois de Francie orientale, mais la problématique n’a pas encore été traitée en ce qui concerne la Francie occidentale. Il semble ici pertinent de quitter la perspective de la centralisation royale et de nous attacher à l’étude des membres de l’élite de Francie occidentale et de leurs marges de manœuvre, en particulier à l’échelle régionale.

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Entrées d’index

Mots-clés :

carolingiens, comtes

Géographique :

Francie occidentale

Chronologique :

9e siècle, Haut Moyen Âge

Schlagwörter:

Karolinger, Graf
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Texte intégral

1Die Debatte um die Rolle der Grafen in der Verfasstheit des Frühmittelalters wird in der deutschen Mittelalterforschung seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts geführt (Deutinger, 2006: 145-165; Schulze, 1973: 15-29). Eine Synthese zur verfassungsgeschichtlichen Position der Grafen im Westfränkischen Reich ist dabei bislang unterblieben, wenn auch Hans-Werner Goetz – freilich in anderem Zusammenhang – vor nunmehr 16 Jahren verschiedene Fragenbündel an die Verfassung des Ostfränkischen Reichs der ausgehenden Karolingerzeit herangetragen und in den Raum gestellt hat. Die dort formulierten Forschungsprobleme sind nach wie vor offen und für das Westfränkische Reich gleichsam spannend und doch nahezu unbeantwortet geblieben (Goetz, 2000).

2Der Beitrag möchte im Folgenden einige dieser Forschungsprobleme anhand ausgewählter Beispiele der Grafen des Westfränkischen Reichs unter Karl dem Kahlen aufgreifen und zur Diskussion stellen. Dabei tritt vor allem die Frage nach den Handlungsspielräumen der Grafen in den Vordergrund. Hatten Roman Deutinger diese für die Könige (Deutinger, 2006: 146-165) und Sophie Glansdorff für die Grafen (Glansdorff, 2011) des Ostfränkischen Reichs bearbeitet, steht eine Antwort für das Westfränkische Reich in weiten Teilen noch aus. Hier ist die Forschung nach wie vor auf die Arbeit Robert Holtzmanns (1910) angewiesen. Um diese Forschungslage zu verbessern, erscheint es hier sinnvoll, die Perspektive der Zentrierung auf den König zu verlassen und den Blick umzukehren auf die Angehörigen der weltlichen westfränkischen Eliten und ihre Handlungsspielräume, besonders auf der regionalen Ebene. Denn auf dieser waren die Grafen weltliche Amtsträger in Vertretung des Königs, wie auch Karl der Kahle in einer Urkunde formulierte, wenn er über die heutige Ile-de-Saint-Louis in Paris schrieb, sie habe unter dem „dominium comitis ipsius civitatis et regionis“ gestanden (D KdK, Nr. 298; Kaiser, 1981: 479-480). Dieser Blick auf die Grafen sollte bei den Urkunden der westfränkischen Herrscher beginnen und zunächst die Positionen der Grafen in den Diplomen klären. Dabei ist, wie bereits Karl Schmid bemerkte, von wechselnder Königsnähe auszugehen, in der sich ein Großer bewegte (Schmid, 1974). Daran anschließen sollte ein Blick auf die Grafen in den Regionen des Westfränkischen Reichs. Dort, wo der König nicht anwesend war, mussten die Grafen in Kooperation mit und in Konkurrenz zu den Bischöfen die Herrschaft organisieren und aufrechterhalten (Kaiser, 1981). Im Folgenden werden für das späte 9. Jahrhundert immer wieder auch vielschichtige Verbindungen zu den Klöstern zu thematisieren sein. Die Verbindung zum sogenannten ‚neuen’ Adel der Zeit nach dem 11. Jahrhundert (Schmid, 1973) kann dabei mit bedacht werden. Schließlich liegen viele Quellenzeugnisse über das 9. Jahrhundert nur noch in Chartularien aus dieser späteren Zeit des ausgehenden 11. bis 13. Jahrhunderts vor. Diese waren für die hochmittelalterlichen Adeligen und Mönche bedeutend für die Konstruktion ihrer Vergangenheit (Bouchard, 2014; Guyotjeannin, Morelle und Parisse, 1993). Wie also gestalteten sich im Westfränkischen Reich die elitären Beziehungsgeflechte der Großen untereinander sowie zwischen Großen und dem König jenseits des Faktors der Verwandtschaft (Werner, 1965; Oexle, 1969; Le Jan, 1995; Bouchard, 2001)?

3Das Westfränkische Reich befand sich zwischen seiner Entstehung durch die Teilung von Verdun sowie den Vertrag von Coulaines 843 und seiner Formierung mindestens bis zum Tod Odos 898 in einem Zeitraum hoher dynamischer Prozesse. Daher sind insbesondere die Frage nach der Herrschaftsordnung und die Frage nach dem Herrschaftsverband zentral. Kurzum: Die von Goetz für das Ostfränkische Reich rechts des Rheins in die verfassungsgeschichtliche Forschung zur späten Karolingerzeit eingebrachten Themen und Problemfelder sind auch für das Gebiet links des Rheins noch nicht erschöpfend erforscht (Goetz, 2000). Dabei soll hier, das sei im Vorfeld erwähnt, die lang und zeitweise kaum zielführend geführte Debatte über Staatlichkeit nicht wieder aufgerollt werden (vgl. Airlie, Pohl und Reimitz, 2006). Interessanter erscheinen das Verhältnis der westfränkischen Großen zu den Königen sowie das Verhalten der Großen in den Regionen zu sein. Beide sind vielversprechende Themen, über die man für das Westfränkische Reich noch nicht genug weiß.

Handlungsspielräume der westfränkischen Grafen seit 843

4Die Verträge von Verdun und Coulaines des Jahres 843 gelten mit der Teilung des Reichsgebiets unter den drei Brüdern sowie der Festlegung der Herrschaftsverhältnisse zwischen Karl dem Kahlen und seinen Großen gemeinhin als Anfangspunkt des Westfränkischen Reichs (Classen, 1963; Nelson, 2011; Depreux, 2014; Hammer 2014). Darüber, wie Karl seine Herrschaft bis 845 auszubauen suchte, handelte Krah (2000), wenngleich Schieffer (2001) das Jahr 845 als nicht geeignet für einen Einschnitt sah. Auch Nelson fasste eher die Phase bis 849 als eine Zeit von „challenge and response“ (Nelson, 1992: 132-159) auf, in der es den Versuchen der Einflussnahme Lothars I. in den Herrschaftsverband Karls zu begegnen galt (Screen, 2011). Zudem hatte Karl der Kahle mit wiederkehrenden Auseinandersetzungen in der aquitanischen Frage mit Pippin II. sowie mit Konflikten mit Bretonen und in der Spanischen Mark bzw. in Septimanien umzugehen (Vones, 1993; Smith, 1995; Camps, 1999; Sénac, 2002; Jarrett, 2010; Chandler, 2013).

5Für das Verhältnis zwischen König und Großen, die den westfränkischen Herrschaftsverband bildeten, ist zunächst die von Kaiser (1981) untersuchte Stellung der Bischöfe zu beachten. Diese waren, anders als die sich im Lauf der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts ausbildenden sogenannten Herzogtümer, nicht mediatisiert. Der König bestimmte über die Ernennung sowie Investitur (Kaiser, 1981: 94). Normativ waren die Bischöfe den Grafen bereits durch die berühmte Admonitio generalis Karls des Großen von 789 gleichgestellt, in der Karl zu „pax et concordia inter episcopos et comites“ aufgerufen hatte (Mordek, Zechiel-Eckes und Glatthaar, 2010, c. 62; Kaiser, 1981: 77). Letztlich sollte Karl der Kahle die bereits lang gepflegte Praxis der Erblichkeit von Grafschaften mit dem Kapitular von Quierzy 877 auch normativ anerkennen (MGH Capit. II, Nr. 281/282; Kaiser, 1981: 93; Ganshof, 1989: 48-51; Mitteis, 1933: 165-175).

6Fragt man nach den Rangverhältnissen unter den verschiedenen Gruppen der Großen, lässt sich der bemerkenswerte Vergleich des Walahfrid Strabo heranziehen, auf den Depreux aufmerksam gemacht hat. In seinem Buch über die Herkunft und Entwicklung mancher kirchlicher Gebräuche stellt Walahfrid einen Vergleich der geistlichen und weltlichen Ämter auf, der zusammen mit den Schriften Hinkmars einen einmaligen und tiefgehenden Blick auf die zeitgenössischen Vorstellungen der Schichtung der Großen in der Mitte des 9. Jahrhunderts ergibt (Depreux, 2015: 93; Harting-Correa, 1996). Nach dieser Aufstellung des Ranggefüges Walahfrids waren die Bischöfe den Grafen ebenfalls wie bereits in der Admonitio auf gleicher Ebene gegenübergestellt. Über ihnen standen, der allgemein anerkannten Kirchenhierarchie folgend, die Erzbischöfe, auf einer Stufe mit den Königen (Depreux, 2015: 98). Doch erscheint diese Gegenüberstellung kaum die wechselnden Faktoren der Praxis, besonders den der Königsnähe, zu berücksichtigen. Diese konnte sich beispielsweise durch Treue und Kampferfahrung verstärken und durch Geschenke vom König belohnt sowie mit einer Urkunde dokumentiert werden (Depreux, 2015: 94-95; Koziol, 2012; vgl. Depreux, 2005; Depreux, 2013). In gleicher Weise konnte die Königsnähe auch abnehmen, beispielsweise durch mangelnde Leistungen oder Dissens mit dem König.

7Begreift man die Königsdiplome als Mittel von Kommunikation und Herrschaft, auch von den Großen zum König laufend, lassen sich spannende Erkenntnisse gewinnen. Karl der Kahle stellte in seiner recht langen Regierungszeit nach Janet Nelson 354 erhalten gebliebene und als echt charakterisierte Urkunden aus, also rund 13 Urkunden pro Jahr (Nelson, 1992). Davon ist, sofern man dies unter Berücksichtigung von Überlieferungsverlusten sagen kann, der größere Teil von etwa zwei Dritteln an geistliche Einrichtungen gegangen (siehe die Kartierung von Regnum Francorum Online, erstellt von Johan Åhlfeldt, URL: http://francia.ahlfeldt.se/​ [letzte Abfrage am 26.06.2016]). Die Urkunden für weltliche Empfänger, das übrige Drittel, gingen an Personen, die Walther Kienast (1990) in Gruppen einteilte. Es sind, wenn wir Kienast glauben dürfen, 15 Grafen darunter; vier Urkunden gingen an nichtgräfliche Vasallen; 34 an allgemeine Vasallen, denen Land zu freiem Eigen geschenkt wurde. Hinzu kommen die zahlreichen Laienäbte. In seiner Anfangsphase hatte Karl der Kahle versucht, sich durch großzügige Benefizien einen möglichst großen Rückhalt zu verschaffen und so seine Königsherrschaft auf sichere Beine zu stellen. Dazu stattete er eine Reihe bedeutender Großen mit umfangreichen Ländereien aus. So übertrug er 843 an seinen Getreuen Nivelongus 30 Mansen und an einem anderen Ort 21 Mansen, im selben Jahr gingen 40 Mansen an den Grafen Harduin sowie 50 Mansen an Odo von Troyes, dessen Errichtung einer Residenz in Angers belegbar ist (Kaiser, 1981: 388). Größenmäßig übertroffen werden diese Übertragungen lediglich von Schenkungen an die Kirche, z.B. im Jahr 845 mit 118 Mansen an das Kloster Montier-en-Der und bereits 837 mit einer angeblichen Schenkung von 100 Mansen an das Bistum Hamburg/Bremen (vgl. Fees, 2007: Regg. Nr. 374, 378, 380, 376 Belehnungen an Odo, Robert den Tapferen, Altmarus und Pardulus; vgl. Werner, 1959: 159-160).

8Daneben erscheint eine für Karl den Kahlen extrem wichtige Unterstützergruppe in den Urkunden. Sie bestand aus Richwin, den erst kurz zuvor in das Westfränkische Reich gelangten Robertinern Odo und Robert, aus Altmarus sowie Pardulus. Alle genannten Männer bekamen ebenfalls im Jahr 843 und noch vor dem Vertrag von Verdun Land übertragen. Sie wurden von Karl Friedrich Werner bzw. Irmgard Fees als „eine eng zusammengehörende, politische einflußreiche Gruppe“ bezeichnet (Fees, 2007: 160; vgl. Werner, 1959: 159; Kienast, 1990: 332-335 u. 368-369). Sie alle wurden noch vor Karls des Kahlen Krönung von Orléans 848 mit Ländereien ausgestattet. Alle sollten auch später bedeutende Positionen bekleiden. Altmar ist es auch, der 845 für Montier-en-Der eine Bestätigungsurkunde Karls des Kahlen über die Übertragung mehrerer Dörfer erzielen konnte (D KdK, Nr. 70; Cartulary of Montier-en-Der, ed. Bouchard, Nr. 14). Altmar wird darin als „noster fidelis et ualde amabilis“ bezeichnet (Ebd.).

Hochmittelalterliche Chartularien als Quellen für das 9. Jahrhundert

9Als weitere Quellen lassen sich vor allem Privaturkunden heranziehen, die zumeist in Chartularien des 11. bis 13. Jahrhunderts überliefert sind. Gemäß der allgemein anerkannten Definition handelt es sich um Abschriften der Urkunden, die in einem Kloster zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhanden waren und die für einen bestimmten Zweck durch den jeweiligen Schreiber kopiert und in einer bestimmten Reihenfolge zusammengebunden worden sind (Bertrand, Bourlet und Hélary, 2006). Oft kennen wir Chartularien, die anlässlich eines Streits zwischen dem Kloster und dem zuständigen Bischof entstanden. Morelle (2000) hat sich quellenkritisch mit drei der teils auch hier behandelten Chartularien beschäftigt. Bei diesen Urkundensammlungen hat die Forschung ein zeitliches Gefälle ausgemacht. Fest steht, dass sich Mönche im Ostfränkischen Reich bereits in den 820er Jahren daran machten, Chartularien zu entwickeln. Sie nutzten sie bis zum Ende des 9. Jahrhundert, danach nahm ihr Gebrauch wieder ab. Im Westfränkischen Reich dagegen dauerte es bis in das späte 10. oder gar bis Anfang des 11. Jahrhunderts, bis Klöster allmählich mit der Anlage von Kopialbüchern begannen. Ihre Hochphase hatten die Chartularien dabei in der Zeit der Klosterreform. Auch aus wissenschaftsgeschichtlicher Sicht versprechen Chartularien spannende Erkenntnisse. Die meisten uns heute vorliegenden Editionen stammen bereits aus dem 19. Jahrhundert. Oft hatten sich die Herausgeber lediglich auf eine vorhandene Handschrift gestützt. Inzwischen hat man neue Handschriften gefunden. Daneben fehlen den alten Editionen oft ein begleitender Kommentar sowie modernen Ansprüchen genügende historisch-kritische Apparate. Neue Editionen und auch tiefergehende Forschungen stammen beispielsweise von Constance Brittain Bouchard, die seit Beginn der 1990er Jahre mehrere Chartularien edierte (Bouchard, 1992; Bouchard, 1998; Bouchard, 2004; Bouchard, 2012) und zwei Monographien daraus entwickelt hat (Bouchard, 2001; Bouchard, 2014).

10Die Frage, wie und in welchem Ausmaß Chartularien nutzbar sind für die Geschichte der Eliten im Westfränkischen Reich des 9. Jahrhunderts, beschäftigt hier indessen auch. Am Beispiel mehrerer Grafen soll die Wirkung der Fragestellung in Bezug auf die Handlungsspielräume westfränkischer Eliten seit 843 getestet werden.

11Im Chartular des Klosters von Montier-en-Der findet sich eine Urkunde, die auf den 6. November 851 datiert ist und in Rupt an der Marne ausgestellt wurde (Bouchard, 2004: Nr. 15). Bouchard sieht im Aussteller dieses Stücks den Parteigänger Lothars I., Girard von Vienne. Der Aussteller schenkte dem Kloster Montier zunächst eine frei geborene Frau namens Foedagia sowie ihre zwei Söhne Tehardo und Arnaud, die durch unbekannte Umstände in die Munt Girards gekommen waren. Das Kloster, gelegen im Grenzgebiet zwischen Lotharingien, Burgund und dem Westfränkischen Reich, wurde um die Mitte des 7. Jahrhunderts gegründet. Bis zum Beginn des 9. Jahrhunderts hatte es zunächst an Anziehungskraft verloren, bevor es Hauto um 815 reformierte und neu aufbaute (Liste der Äbte bei Bouchard, 2004: 363-366, hier 363). Unter seinen Nachfolgern, den Rektoren Altmar und Pardulus, gleichzeitig Bischof von Laon, und schließlich gänzlich unter Adalgar, Kanzler Karls des Kahlen in den 870er Jahren und in Flavigny einem Giftmord zum Opfer gefallen (Bouchard, 1992, Nr. 25), gelang es der Kommunität zunehmende Königsnähe herzustellen und die Anziehungskraft zu erneuern (Ebd.; Beck, 1959: 277; Hinkmar, Ep. Nr. 17; vgl. Flodoard III, 21).

12Diesem eng mit Karl dem Kahlen verflochtenen Kloster schenkte ein Girard, den Bouchard mit Girard von Vienne indentifiziert, Land. Wenn man Bouchards Identifizierung des Ausstellers der Urkunde von 851 glauben darf, fließen hier drei Themenkreise im Sinne meiner Fragestellung ineinander. Erstens haben wir hier eine Schenkung von Land, das einer Frau gehörte, die selbst allerdings durch ihre Veränderung im Status unfrei geworden war und somit ihre Geschäftsfähigkeit verloren hatte. Sie hatte sich an Girard gewendet. Dieser hatte aufgrund der Lage der Ländereien gut daran getan, der Feodagia beizustehen und damit Land von Wert erhalten. Zweitens kann man aus dem Inhalt der Urkunde und dem Ausstellungsort Rupt an der Marne annehmen, dass Girard von Vienne im pagus von Ornois, ca. 35km südwestlich des Klosters, begütert war oder zumindest sehr großen Einfluss ausüben konnte, sodass sich die genannte Feodagia mit ihren Söhnen in seine Munt begeben konnte. Drittens ist vor allem die in der Urkunde beschriebene Lage der geschenkten Stücke Land von Bedeutung, denn sie drückt die gleichzeitige Nähe Girards bzw. zuvor der Feodagia zu Boso von Vienne und zu St.-Remi in Reims aus: „Das eine Stück grenzt an St. Remi, das andere Stück an Land des Boso, das andere wird zu einem Teil von der öffentlichen Straße begrenzt“ (Bouchard, 2004: Nr. 15: „[...] De una parte terra Sancti Remigii, de alia parte terra Bosonis, de alia uero parte terminatur uia publica [...]“). Über beide, sowohl Boso als auch St.-Remi, erhielt Girard also mittelbar eine Verstärkung bzw. Aufrechterhaltung seiner Königsnähe. Girard selbst war zunächst 837 als Graf von Paris eingesetzt und neben Hilduin von St.-Denis einer von nur zwei namentlich genannten Großen im Bericht Nithards über die Eidleistungen des Jahres 837 (Nithard I, 6; vgl. Nelson, 1992: 94-95). Im sogenannten Bruderkrieg der 840er Jahre hatte er zunächst auf Karls Seite gestanden (Lupus, Epp., ed. Dümmler: Nr. 28; ed. Levillain, Nr. 17; vgl. Fees, 2007: Nr. 110), dann allerdings mit ihm gebrochen und sich stark für Lothar I. engagiert. Nach der Schlacht von Fontenay war Girard mit ihm in die Provence gegangen. Dort wurde er Graf von Vienne, wo er in den 870er Jahren erneut mit Karl aneinander geraten sollte (Annales Bertiani ad 871). Infolge seines Wechsels in die Provence stellte sich Girard als ein nicht unbedeutender Gründer von Klöstern heraus. Sein Leben sollte schließlich Ende des 10. Jahrhunderts sowie das gesamte Spätmittelalter hindurch legendenhaft ausgeschmückt werden (Poupardin, 1901; Louis, 1946).

13Die Bedeutung der Urkunde von 851 lässt sich also wie folgt zusammenfassen: Hier agierte ein bedeutender Großer aus dem Reich Lothars I. in das Westfränkische Reich Karls des Kahlen hinein, indem er einer Abtei Land schenkte. Damit setzte er sich über die Grenzen der Teilreiche hinweg. Verbinden wir dies mit der Theorie Tellenbachs über die sogenannte Reichsaristokratie „als höchste[r], nämlich politische[r] Führungsschicht im Reich und in engster Bindung zum König“ (Tellenbach, 1943), können wir Girard eindeutig zu dieser Gruppe zählen. Problematisch könnte hier allenfalls die Lage der genannten Orte sein, denn zu Beginn des 10. Jahrhunderts geriet dieses Gebiet unter die Kontrolle des sogenannten Herzogtums Richards des Justiziars. Anzunehmen ist, dass es sich bei diesen Besitzungen Girards um Ländereien bzw. zumindest Kontakte handelte, die sich aus seiner Zeit als Graf von Paris am Ende der 830er Jahre erhalten hatten.

14Einen ähnlichen, in seiner politischen Bedeutung nicht zu vernachlässigenden Vorgang finden wir im Testament des Markgrafen Eberhard von Friaul, dessen Besitz sich über gleich drei Reichsteile verteilte. Sein vielbeachtetes Testament ist im Chartular des von ihm gegründeten Klosters Cysoing überliefert (Coussemaker, 1884: Nr. 1). Eberhard war über seine Ehefrau Gisela mit der karolingischen Herrscherfamilie verbunden und konnte so von Papst Leo IV. die Reliquien des Calixtus für Cysoing erhalten. Aus seinem Testament erhalten wir zahlreiche Informationen über die weitreichenden Beziehungen und die reiche Ausstattung seiner Familie (Kershaw, 2007; Stone, 2012: 28-29).

15Für den weiteren Blick auf die Grafen und ihre Handlungsspielräume scheint mir der jüngere Bruder Bernhards von Toulouse, Odo, ein interessantes Beispiel zu sein. Von ihm ist nur eine einzige Urkunde, nämlich im Chartular von Beaulieu im Limousin, überliefert. Mit ihr verkaufte Odo Land an den Erzbischof Frotarius von Bourges (Deloche, 1859: Nr. 10). Kienast stellte die Bedeutung dieser Urkunde für den ganzen Südwesten heraus. In der Liste der Unterzeichnenden können wir alle wichtigen Großen der 870er Jahre finden. Neben Wilhelm dem Frommen begegnen hier Sancho von der Gascogne sowie Ragamfred und Ramnulf, die alle als Grafen bezeichnet werden (Ebd.; Kienast, 1968: 281-282).

16Diese Beispiele sollen zunächst ausreichen, um die besondere Verbindung der westfränkischen Elite, sowohl auf der Ebene der sogenannten „supermagnates“ (MacLean, 2003: 48-49; Koziol, 2013: 62) als auch darunter, zu Klöstern deutlich zu machen. Diese Personen konnten letztlich durch die Anhäufung von Ämtern zu einer Gefahr für die Königsherrschaft werden, sofern sie sich in Opposition zu ihm begaben. Sie selbst konnten dabei Urkunden vom König verlangen bzw. ihm sogar diktieren. Die einfacheren Grafen konnten in den Regionen wichtig für die Aufrechterhaltung des politischen Lebens sein und durch Verkauf von Ländereien an Klöster oder an die Bischöfe oder Metropoliten ihre Nähe zur bestimmenden Schicht der Eliten ausbauen. Mittelbar erhielten sie dadurch nicht nur eine Aufwertung durch Königsnähe, sondern auch eine Aufwertung ihrer Familie durch eine gesteigerte Memoria. Diese Punkte sind zwar nicht unbedingt neue Erkenntnisse, jedoch besteht noch keine Gesamtschau, die die weltlichen Eliten des Westfränkischen Reichs und die eigentlichen Inhalte der von ihnen hinterlassenen Privaturkunden in kirchlicher Überlieferung analysiert.

17Auf der gräflichen Ebene der Personen, die nicht zur Ämterhäufung tendierten, sieht es etwas anders aus. Die Quellenlage ist hier durchaus diffus. Während die Praxis des Tauschs bereits erforscht wurde, bedarf die Praxis der Schenkungen einer eingehenderen Untersuchung. Insbesondere ist fraglich, inwieweit man diejenigen Grafen ausmachen kann, die nicht auf den ersten Blick der obersten politischen Ranggruppe, der Reichsaristokratie im Sinn Tellenbachs, angehörten. Mussten sie mindestens einer, wenn nicht gar mehreren Abteien Landgüter mittels Schenkungen übertragen, um als politisch handlungsfähige Player in der Region angesehen zu werden? Schließlich bedeutete die Zugehörigkeit zum Adel nicht nur eine adelige Abstammung zu haben, sondern auch unter seinesgleichen als adelig, nobilis, zu gelten (vgl. Goetz, 1983). Der Zusammenhang zwischen Grafen und Klöstern wird zudem in Testamenten deutlich. Ein weiteres findet sich ebenfalls im Chartular des Klosters Beaulieu, wo bereits die Urkunde des Grafen Odo überliefert ist. In Beaulieu vererbte 866 der Graf Godefred dem Kloster umfangreiche Besitztümer (Deloche, 1859: Nr. 3, 10-13).

18Die lang geführte Debatte um den Status und die Ausdehnung der fränkischen Grafschaften hat durch die Markierung der bedeutenden Herrschaftsträger als Elite einen Entwicklungsschub erfahren. Durch den weitgehenden Verzicht auf den Begriff Adel lassen sich Fallstricke vermeiden und der Kreis der zu betrachtenden Personen erweitern. Betrachtet man die Eliten auf gräflicher Ebene, erhält man ein Bild, das zugunsten der Klöster verzerrt wirkt. Dies ist besonders der Überlieferungssituation geschuldet. Das Bild wird noch Abtei-lastiger, wenn man die Chartularien hinzuzieht. Allerdings betrifft in ihnen nur ein Bruchteil der kopierten Urkunden gräfliche Herrschaftsträger des 9. Jahrhunderts, sofern sie nicht für Gründung des Hauses von Bedeutung waren. Hier bietet sich dennoch eine Chance für künftige Forschungen. Indem man die Texte der Privaturkunden in den Fokus rückt, muss man sich gleichzeitig mit den Entstehungsbedingungen der Chartularien im Hochmittelalter befassen. Erst in der Verknüpfung beider Teilepochen des Mittelalters erhält man ein schlüssiges Bild der Prozesse, die zur Überlieferung des Wissens führten, das wir heute über gräfliche Eliten des 9. Jahrhunderts links des Rheins haben. Die Forschung profitiert also auf mehreren Feldern von der Beschäftigung mit gräflichen Eliten des Westfränkischen Reichs und ihren Handlungsspielräumen im Zusammenspiel mit und gegen das Königtum sowie geistliche Eliten. Weiterführend ließe sich zunächst nach der politischen Ausgestaltung der Herrschaft in den Grafschaften fragen, was West (2011) für das Lotharingien tat. Dabei ist zusätzlich fraglich, wieweit sich die Aktivitäten der Elite des Nordens von denen des Südens unterschieden, wenn man die Angriffe der Normannen berücksichtigt (Coupland, 2004). So sind wir, mit Chris Wickham (2001) gesprochen, bei der Analyse herrschaftlicher Beziehungen immer auf die Teilnehmer angewiesen.

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Bibliographie

Quellen

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Pour citer cet article

Référence électronique

Florian Dirks, « Handlungsspielräume der westfränkischen Eliten auf Ebene der Grafen »Trajectoires [En ligne], Hors série 2 | 2017, mis en ligne le 20 avril 2017, consulté le 28 mars 2024. URL : http://journals.openedition.org/trajectoires/2226 ; DOI : https://doi.org/10.4000/trajectoires.2226

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Auteur

Florian Dirks

florian.dirks@gmail.com, Dr. phil. (Mittelalterliche Geschichte), Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Hamburg

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Droits d’auteur

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