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Repenser le conflit

Der Krieg als eine besondere Form des Konflikts

Sebastian Schneider

Zusammenfassungen

Wie sich an aktuellen politischen und wissenschaftlichen Debatten zeigen lässt, ist der Begriff des Krieges nicht nur eine reine Zustandsbeschreibung, sondern hat auch weitreichende normative Implikationen. Im Krieg ist das ansonsten generelle Tötungsverbot partiell aufgehoben oder eingeschränkt. Um den Begriff nicht einer willkürlichen politischen Instrumentalisierung zu übergeben, muss über Kriterien zur Abgrenzung von Krieg und anderen Formen des Konflikts nachgedacht werden. Der Artikel wirft einen Blick auf die Beschäftigung der Philosophie und Politikwissenschaft mit dem Thema Krieg und kritisiert die mangelnde Abgrenzung des Krieges zu anderen Konfliktformen.

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Volltext

1In der alltäglichen Sprache wird der Begriff des Konflikts für alle möglichen Arten von Auseinandersetzungen verwendet, was mit Blick auf seine Semantik und seine etymologische Abstammung von lat. confligere als Zusammenschlagen oder Zusammenstoßen durchaus nachvollziehbar ist. Sein Bedeutungsrahmen reicht von Auseinandersetzungen zwischen Individuen oder Kollektiven bis hin zu sogenannten Wertekonflikten, bei denen persönliche Ansichten über Gut und Böse auseinandergehen (Mey, 1976: 947ff.). Eine besondere Form des Konflikts, die sich insbesondere auch dadurch abhebt, dass sie große moralische Probleme aufwirft, ist der Krieg.

2Im Folgenden soll ein Blick auf die Frage nach der Verwendung des Kriegsbegriffs für aktuelle Konfliktphänomene geworfen werden. Wodurch wird ein Konflikt zum Krieg? Wie lässt sich Krieg von anderen Konfliktarten, beispielsweise von Polizeiaktionen oder dem Kampf gegen organisierte Kriminalität abgrenzen? Wie ich versuchen werde zu zeigen, gibt es gerade in dieser Frage in den einschlägigen Wissenschaften größere Lücken und Forschungsdesiderate.

Der Begriff des Krieges in der Geschichte

3Alltagssprachlich wird der Begriff Krieg entweder anhand von Intensitäten und Zerstörungsausmaßen von anderen Konfliktformen abgegrenzt, oder aber durch die Beschränkung der Verwendung des Begriffs allein auf zwischenstaatliche Konflikte. Bei dem zweiten Verständnis des Krieges handelt es sich um ein historisch gewachsenes, das sich an den neuzeitlichen Kriegsbegriff als Auseinandersetzung allein zwischen Staaten anlehnt. Der Krieg ist demnach ein Konflikt, der zwischen Staaten unter Einhaltung von bestimmten Pflichten und Rechten ausgetragen wird. In der Frühen Neuzeit, in der sich dieses Verständnis herausbildete, ging es dabei vor allem um die formelle Kriegseröffnung und Kriegsbeendigung, später dann mit der Einführung des humanitären Völkerrechts eher um den Umgang mit Kombattanten und Zivilisten.

  • 1  Vgl. die Genfer Protokolle mit Zusatzprotokollen von 1949 und 1977.

4Prägend für diese Rechtsdimension und die moralische Problematik des Krieges scheint der Umgang mit tödlicher Gewalt zu sein. Abgesehen von radikalpazifistischen Positionen gilt es als anerkannt, dass der Konfliktteilnehmer oder Kombattant in einer Auseinandersetzung, die als Krieg deklariert wird, damit rechnen kann, dass die Tötung des Feindes unter bestimmten, völkerrechtlich festgesetzten Umständen1 nicht nur rechtlich, sondern weitgehend auch moralisch nicht verurteilt oder sanktioniert wird. Insofern kommt dem Kriegsbegriff nicht nur eine beschreibende, sondern eben auch eine stark normativ aufgeladene Regelungsfunktion zu. Herfried Münkler beschreibt die Struktur des Begriffs entsprechend als eine „enge Verknüpfung von Deskription und Präskription“ (Münkler, 2008: 27).

Instrumentalisierungen des Kriegsbegriffs in der Gegenwart

5Wie sich an verschiedenen aktuellen Debatten über die Benennung von verschiedenen Konfliktphänomenen und die Verwendung des Kriegsbegriffs zeigt, hat dieser sich heute von seiner ursprünglichen, alltagssprachlichen Gestalt entfernt und wird nun auf verschiedenste Konfliktformen angewandt. Die Hintergründe der jeweiligen Verwendung oder Vermeidung des Begriffs liegen dabei häufig im Dunkeln, was eine klare Abgrenzung dieses moralisch problematischen Konfliktzustandes von anderen Konfliktformen erschwert. Wie sich aber feststellen lässt, treten insbesondere die präskriptiven Elemente des Begriffs – gerade in politischen Kontexten – verstärkt hervor. Beispiele dafür liefern die Debatten um die jüngeren Konflikte. Genannt sei hier beispielsweise die Debatte um den militärischen Einsatz im Kosovo. Während NATO-Generalsekretär Javier Solana den Einsatz als „vollkommen legitim“ und nicht als Krieg bezeichnete, argumentierten der britische Premierminister Tony Blair und der tschechische Präsident Václav Havel genau andersherum und bezeichneten den Einsatz als gerechten Krieg oder ethischen Krieg (Daase, 2003: 164f.).

6Ähnliches zeigte sich auch in der in Deutschland geführten Debatte um die Bezeichnung des Afghanistaneinsatzes, bei der darüber gestritten wurde, ob es sich um einen Krieg oder, so der damalige deutsche Verteidigungsminister Franz Josef Jung, um einen „robusten Stabilisierungseinsatz“ (Wefing, 15.11.2009: 1) handelte. Die Vermeidung des Begriffs kann enttabuisierend wirken und zur Herabsetzung der Hemmschwelle für Interventionen dienen.

  • 2  Mittlerweile ist zumindest die Rede vom Krieg gegen den Terrorismus abgeschafft worden: Kreye, 01. (...)

7Ein aktuelles Beispiel stellt auch der sogenannte Krieg gegen den Terrorismus dar.2 Wurde der Begriff des Krieges im Fall des deutschen Afghanistaneinsatzes vermieden, so scheint die Verwendung für den sogenannten Krieg gegen den Terrorismus vor allem durch die US-Amerikaner dem Zweck der militärischen Bekämpfung und insbesondere der Bekämpfung auf der Grundlage des Kriegsrechts zu dienen. Eine Formulierung, die dies belegt, findet sich im von sechzig amerikanischen Intellektuellen unterzeichneten Manifest What We’re Fighting For, das im Februar 2002 als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 veröffentlicht wurde: „There are times when waging war is not only morally permitted, but morally necessary, as a response to calamitous acts of violence, hatred, and injustice. This is one of those times.“ (What We’re Fighting For, 2002: 70) Letztlich hängt auch die moralisch und völkerrechtlich umstrittene Frage, ob die Tötung von Osama Bin Laden gerechtfertigt war, gewissermaßen am Kriegsbegriff (Müller-Neuhof, 2011).

8Diese umstrittenen Deutungen des Kriegsbegriffs verweisen auf gravierende Unklarheiten desselben auch im wissenschaftlichen Kontext, die wiederum die instrumentalisierte Verwendung des Begriffs durch gezielte Auslegung und anschließende Anwendung oder Vermeidung, zur Legitimation der eigenen oder Delegitimation fremder Politik ermöglichen. Der Begriff des Krieges wird zum Kampfbegriff.

Aktuelle Tendenzen und Problematiken des Kriegs- und Konfliktgeschehens

9Dass die Frage nach dem Krieg und insbesondere die Abgrenzung von anderen Formen des Konflikts eine gewisse Dringlichkeit besitzt, lässt sich mit einem Blick auf die Wandlungen des globalen Konfliktgeschehens der letzten Jahre feststellen, speziell nach dem Ende des Kalten Krieges. Die empirische Kriegsforschung verweist für diesen Zeitraum auf eine Abnahme des klassisch zwischenstaatlichen Krieges bei gleichzeitiger Zunahme von substaatlichen Kriegs- bzw. Konfliktformen, die das globale Konfliktgeschehen mittlerweile dominieren (Schreiber, 2010: 16f.). Diese veränderten Konfliktformen treten in den geographisch weiter entfernten und wirtschaftlich weniger entwickelten Gebieten wie z.B. Afrika als Bürgerkriege, als Konflikte in sogenannten failed states oder eben als Staatenzerfallskonflikte auf, während es die westliche Welt vor allem mit dem transnationalen Terrorismus zu tun hat. Dabei stehen diese neuen Konfliktformen den klassischen, zwischenstaatlichen Kriegen in Sachen Grausamkeit häufig in nichts nach. Schätzungen gehen davon aus, dass sich das Verhältnis der zivilen Opfer zu militärischen Opfern in diesen neuen Konflikten zuungunsten der Zivilisten umgekehrt hat:

„Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren 85 bis 90 Prozent der Kriegsopfer Armeeangehörige. Im Zweiten Weltkrieg machten Zivilisten die Hälfte der Kriegstoten aus. Seit den späten neunziger Jahren hat sich das Verhältnis von vor hundert Jahren praktisch ins genaue Gegenteil verkehrt, so dass heute ungefähr 80 Prozent aller Kriegsopfer der Zivilbevölkerung angehören“ (Kaldor, 2007: 170).

10Mary Kaldor war die Erste, die versuchte das veränderte Konfliktgeschehen auf den Begriff zu bringen und dazu den Begriff der „Neuen Kriege“ prägte. Auch andere Wissenschaftler versuchten mit diesem und ähnlichen Begriffen diese Formen des Konfliktgeschehens konzeptionell zu fassen: Christopher Daase spricht von „Kleinen Kriegen“ (Daase, 1999: 12), Martin van Creveld hat den Begriff „low intensity conflicts“ geprägt (Creveld, 2004: 48f.). Der für den deutschsprachigen Raum wichtigste Theoretiker der Neuen Kriege ist Herfried Münkler, der diese vor allem mit den Merkmalen der Privatisierung, der Asymmetrisierung und der Ökonomisierung beschreibt (Münkler, 2006: 134f.). Privatisierung meint dabei die Ablösung des vorher bei den Staaten liegenden Kriegsmonopols durch para- oder substaatliche Akteure. Die Asymmetrisierung bezieht sich auf die Kriegführung und meint, dass sich nicht mehr gleichrangige Kriegsgegner gegenüberstehen, sondern dass die militärische Überlegenheit einer Seite durch die Guerillataktiken oder Terrorismus beantwortet wird. Die Ökonomisierung bezieht sich auf die Ziele der Kriegführung, die nicht mehr an die Beendigung von Konflikten gebunden sind, sondern die Konflikte als Selbstläufer und Selbsternährer zum Profit einiger Akteure verstetigen.

11Mit diesen Veränderungen hat der Krieg auf begrifflicher Ebene häufig eine Art gestaltlose Form angenommen. Die strukturellen Transformationen, wie sie in den Neuen Kriegen beschrieben werden, haben die Zuschreibung des Kriegsbegriffs allein auf die historisch geronnene Figur der klassischen, rechtlich eingehegten Auseinandersetzung zwischen Staaten problematisch werden lassen.

12Damit ist die Frage aufgeworfen, welche Konflikte als Krieg bezeichnet und welche politisch und militärisch als solcher behandelt bzw. geführt werden dürfen. Wie sich mit Blick auf die einführend angesprochenen Beispiele feststellen lässt, beruht die Unterscheidungsgrenze zwischen dem Krieg und anderen Formen des Konflikts heute – zumindest in den Fällen, die sich nicht mit dem historisch gewachsenen Kriegsbild des zwischenstaatlichen Konflikts vereinbaren lassen – auf einer Art Taufakt. Ein Konflikt wird zum Krieg, indem ihm (in politischen, juristischen oder wissenschaftlichen Diskursen) das Etikett „Krieg“ zugesprochen wird. Eine wichtige Rolle kommt dabei auch den Medien zu, die laut Münkler gerade in den Neuen Kriegen durch gezielte Anwendung beispielsweise zur Diskreditierung der gegnerischen Partei verwendet werden. Sie können damit auch eine Art Waffe darstellen (Münkler, 2007: 158). Die Kriterien, anhand derer die Zuschreibung gemacht wird, sind häufig nicht klar. Die Deutungshoheit ist damit oft der politischen Willkür überlassen, was aus einer wissenschaftlichen und moralphilosophischen Perspektive nicht überzeugen kann. Denn, wie Andreas Herberg-Rothe schreibt, hat „die Bestimmung dessen, was Krieg ist, […] unmittelbar Auswirkungen auf die Frage, ob und wie, mit welchen Zielen und Zwecken er geführt werden kann, soll, darf oder muss – und wie er begrenzt, wenn nicht verhindert werden kann“ (Herberg-Rothe, 2003: 14).

„Krieg“ in der Philosophie

13Die einschlägigen Beschäftigungen der Philosophie und der Politikwissenschaften mit dem Krieg lassen – insbesondere im aktuellen Kontext – einige Fragen offen.

14Die gerade für die aktuelle Situation wichtige Frage danach, wodurch sich der Krieg von anderen Formen des Konflikts abhebt, wird in den philosophischen Auseinandersetzungen mit dem Krieg weitestgehend ausgeklammert. Die Auseinandersetzungen der Philosophie mit dem Krieg beschränken sich in den meisten Fällen auf die Beschäftigung mit der Lehre vom gerechten Krieg, einer Art Regelkatalog, der seine Ursprünge in der Spätantike bzw. im Mittelalter hat, über die Zeit weiterentwickelt und weiter ausdifferenziert wurde und auch heute noch als eine Art moralischer Maßstab zur Bewertung und Kritik von Kriegen gilt (Meßelken, 2010: 830ff.). Die Lehre vom gerechten Krieg wird gemeinhin in die Bereiche ius ad bellum (Recht zum Krieg) und ius in bello (Recht im Krieg) sowie ius post bellum (Recht nach dem Krieg) unterteilt, die jeweils anhand von Kriterien wie legitimer Autorität, legitimen Mitteln, Verhältnismäßigkeit etc. die Rechtmäßigkeit von Kriegen beurteilbar machen sollen.

15Sofern in der Philosophie der Begriff des Krieges überhaupt reflektiert wird, geschieht dies in einem sehr knappen Rahmen und meist mit Verweis auf das mittlerweile überholte Verständnis vom Krieg als Auseinandersetzung zwischen Staaten. So definiert der Artikel „War“ in der Stanford Encyclopedia of Philosophy von 2008 den Krieg als

„an actual, intentional and widespread armed conflict between political communities. […] War is a phenomenon which occurs only between political communities, defined as those entities which either are states or intend to become states (in order to allow for civil war)“ (Orend, 2008).

16Die Routledge Encyclopedia of Philosophy behandelte 1998 unter dem Lemma „War and peace, philosophy of“ mit einem Verweis auf die unterschiedlichen möglichen Verwendungsweisen des Begriffs vor allem praktische Aspekte des Krieges wie die Frage, ob Krieg generell als moralisches Phänomen zu betrachten sei oder welches Verhalten im Krieg legitim sei (Nardin, 1998: 684ff.). Und die von Hans-Jörg Sandkühler 2010 herausgegebene Enzyklopädie Philosophie führt bei dem Stichwort „Krieg“ nur einen Verweis auf den Beitrag zum gerechten Krieg an (Sandkühler, 2010: 1313).

17Der Beitrag im Historischen Wörterbuch der Philosophie (Kimminich, Nohn, 1976: 1230ff.) bezieht sich hauptsächlich auf Carl von Clausewitz. Dieser deutet den Krieg in Analogie eines Ringkampfes als einen „Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“ (Clausewitz, 2008: 29). Der Umgang mit dem Kriegsbegriff in diesem weiten Sinne findet sich unter anderem auch bei Michel Foucault, der die Struktur der modernen Gesellschaft im Anschluss an Clausewitz als Krieg beschreibt und den Schluss zieht, dass „Politik die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln“ (Foucault, 1999: 32) ist.

18Eine solche weite Deutung des Krieges sagt sicher einiges über verschiedene Konflikte aus, hilft aber nicht weiter bei der Frage nach der Abgrenzung des Krieges von anderen Konfliktformen. Dabei müsste gerade dieser Frage in der Philosophie größere Beachtung geschenkt werden, denn die Zuschreibung des Kriegsbegriffs stellt nicht zuletzt auch die Grundlage für die Anwendung der erwähnten Lehre vom gerechten Krieg dar:

„In der Begriffsprägung gerechter Krieg ist offenkundig Krieg der Grundbegriff und nicht Gerechtigkeit. Hinsichtlich der Reihenfolge des Begriffs gilt, dass zunächst und vor allem die Frage nach der Semantik des Ausdrucks ‚Krieg‘ Aufmerksamkeit beanspruchen muss.“ (Kleemeier, 2003: 18)

„Krieg“ in den Politikwissenschaften

19Die oben erwähnten Neuen Kriege stellen den Hintergrund dar, auf den sich die aktuellere politikwissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Krieg bezieht. Wird der Begriff des Krieges in der Philosophie kaum hinterfragt bzw. häufig nur die klassische Deutung des Begriffs mit Bezug auf die Staatlichkeit der Akteure verwendet, so spielen diese Merkmale in den einschlägigen politikwissenschaftlichen Debatten kaum eine Rolle. Die dort untersuchten Phänomene zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie sich von den klassischen Staatenkriegen abgrenzen. Allerdings wird die Frage nach der sinnvollen und angemessenen Unterscheidung von Konfliktarten auch dort nicht hinreichend thematisiert.

20In den Debatten um die Neuen Kriege werden mehr Fragen der Neuartigkeit der Phänomene als Kontrastierung von „alten“ und „neuen“ Kriegen diskutiert, wobei unter anderem darauf verwiesen wird, dass die Neuen Kriege doch gar nicht so neu seien (Chojnacki, 2005: 82). Die Wahrnehmung des Wandels im Konfliktgeschehen sei vielmehr auf eine veränderte Wahrnehmung der Forschung denn auf eine tatsächliche Veränderung im Konfliktgeschehen zurückzuführen:

  • 3  Vgl. auch: Brzoska, 2004: 113; Geis, 2010: 64f.

„The problem with much of the literature is not in its analysis of contemporary conflict; rather, it is in suggestion that this is distinct from the past. It is essentially to understand whether it is our approach and analysis that have changed, or the social reality, or both. I would argue that both have indeed changed, but the change in reality is not as great as that presented by much literature on wars and conflict.“ (Newman, 2004: 1853)

21Wie man an der Diskussion um die Einordnung des Terrorismus als kriminellen Akt oder eben als Akt des Krieges ablesen kann, wird dieses begriffliche Problem in den Politikwissenschaften anerkannt. So ist Christopher Daase nur beizupflichten, wenn er schreibt, dass

„die Gleichsetzung von Krieg und Terrorismus […] die Grenze [verwischt], die für Jahrhunderte konstitutiv für die internationale Politik war. Die Kriegführung gegen Terroristen gefährdet Institutionen, die innen- und außenpolitisch für Stabilität sorgten. Und der militärische Erfolg gegen Staaten, die Terroristen unterstützen, könnte sich als Pyrrhussieg erweisen, wenn dadurch das eigentliche Ziel, den Terrorismus zu bekämpfen, verfehlt würde.“ (Daase, 2002: 365)

22Damit ist zumindest die Frage nach einem sinnvollen Unterscheidungskriterium aufgeworfen, das den Krieg als eine – auch normativ – besondere Form des Konflikts von anderen Konfliktformen abgrenzen lässt. Allerdings wird diese Frage auch in den Politikwissenschaften nicht weiter verfolgt.

23Die Rechtsdimension des Kriegsbegriffs kann aus Platzgründen nicht mit in diesen Beitrag aufgenommen werden. Allerdings soll hier ein knapper Verweis darauf gegeben werden, dass die hier thematisierte Frage auch im Völkerrecht ungeklärt ist. Der Begriff des Krieges taucht im Völkerrecht häufig nicht mehr auf und wurde durch den Begriff des „bewaffneten Konflikts“ ersetzt (Hobe, 2008: 541). Zum einen sind die Kriterien, ab wann ein Konflikt als bewaffneter Konflikt eingeordnet werden kann, auch dort nicht eindeutig – viele der Auseinandersetzungen, die hier im Rahmen der Neuen Kriege erwähnt wurden, fallen im Völkerrecht fraglich unter die Kategorie des „nicht-internationalen bewaffneten Konflikts“ (Geiß, 2010: 50f.) –, zum anderen ist die Ablösung des Kriegsbegriffs durch den Begriff „bewaffneter Konflikt“ eine rechtliche Konstruktion, die sich weder in alltagssprachlichen noch in wissenschaftlichen Debatten über die relevanten Phänomene wiederfindet.

Fazit: Desiderate und Perspektiven

24Die Clausewitzsche Formulierung, dass der Krieg wie ein Chamäleon seine Gestalt immer wieder ändert (Clausewitz, 2008: 49), scheint sich in der aktuellen Situation zu bewahrheiten. Da der Krieg aber nicht nur ein materielles und damit rein empirisch feststellbares Ereignis darstellt, sondern eben auch problematische normative Implikationen mit sich bringt, muss über die Abgrenzung zu anderen Konfliktformen weiter nachgedacht werden, die diese normativen Implikationen eben nicht haben. Ein Blick auf den Umgang mit aktuelleren Konfliktphänomenen zeigt, dass der Spezialfall Krieg häufig durch alleinige Benennung eines Konfliktes als eben solcher sozusagen hergestellt wird. Der Begriff Krieg ist damit auch zu einem Kampfbegriff geworden. Er wird häufig politisch instrumentalisiert eingesetzt. Die Aufgabe der Wissenschaften, insbesondere der Philosophie, muss darin bestehen, klare und politisch neutrale Kriterien für die Unterscheidung von Krieg und anderen Formen des Konflikts zu erarbeiten. An dieser Stelle kann weder eine vollständige Liste von Kriterien, noch eine hinreichende Definition gegeben werden. Allerdings soll zumindest eine Richtung angezeigt werden. Für einen Kriegsbegriff, der eine sinnvolle Trennung von anderen Konfliktformen ermöglicht, muss die im Rahmen der Neuen Kriege teilweise zu beobachtende Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols ebenso beachtet werden wie die Problematik des legitimen Tötens im Krieg. Insgesamt scheint ein Perspektivenwechsel, der sich weniger auf die Akteure als vielmehr auf die Art der Konfliktaustragung konzentriert, angebracht. Unter diesen Annahmen könnte man beispielsweise von Krieg im Fall von Konflikten sprechen, bei denen ein Recht auf Tötung von gegnerischen Kombattanten angenommen wird, unabhängig davon, ob ein staatlicher Akteur am Konflikt beteiligt ist oder nicht.

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Anmerkungen

1  Vgl. die Genfer Protokolle mit Zusatzprotokollen von 1949 und 1977.

2  Mittlerweile ist zumindest die Rede vom Krieg gegen den Terrorismus abgeschafft worden: Kreye, 01.04.2009.

3  Vgl. auch: Brzoska, 2004: 113; Geis, 2010: 64f.

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Zitierempfehlung

Online-Version

Sebastian Schneider, „Der Krieg als eine besondere Form des Konflikts“Trajectoires [Online], 5 | 2011, Online erschienen am: 16 Dezember 2011, abgerufen am 29 März 2024. URL: http://journals.openedition.org/trajectoires/770; DOI: https://doi.org/10.4000/trajectoires.770

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Autor

Sebastian Schneider

sebastian.schneider@unilu.ch Doktorand an der Universität Luzern, Fachbereich Philosophie

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